Entwicklungszusammenarbeit

Die Schweiz hat eine lange humanitäre Tradition und engagiert sich seit über 50 Jahren in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit. Das Engagement des Bundes ist in Artikel 54 der Bundesverfassung verankert und wird durch kantonale und kommunale Initiativen im Bereich der Entwicklungshilfe sowie durch private schweizerische Organisationen ergänzt. Mit ihren Bemühungen engagieren sich die Akteure für die Verringerung von Armut und globalen Risiken, für die Linderung von Not sowie für die Friedensförderung und die Achtung der Menschenrechte. Die Umsetzung von Projekten und Programmen sieht sich in der Praxis mit einer Vielzahl an Herausforderungen konfrontiert. Die Wirksamkeit einer Intervention ist nicht zuletzt auch von der Wahl des lokalen Kooperationspartners, dem kulturellen und gesellschaftlichen Kontext und der Koordination mit anderen Hilfsorganisationen abhängig.

Wir unterstützen die Akteure im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit bei der Konzeption und der Steuerung von Projekten, realisieren Wirkungsanalysen und begleiten Praktiker bei der Selbstevaluation.